Treppenlift Zuschuss

Treppenlift Zuschuss

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist vielfach eine heikle Angelegenheit, handelt es sich doch
nicht selten um Beträge im fünfstelligen Bereich. Gerade, wenn der Treppenlift plötzlich und
schnell benötigt wird, kann das zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten führen. Glücklicherweise
steht man dabei meist nicht allein auf weiter Flur.

Ihre erste Anlaufstelle: Gesetzliche Pflegeversicherung

Am häufigsten finden Treppenlifte Anwendung, wenn mit zunehmendem Alter das Treppensteigen
mehr und mehr Mühe bereitet und die Mobilität in den eigenen vier Wänden darunter leidet. In
solchen Fällen ist es immer ratsam, sich mit der gesetzlichen Pflegeversicherung in Verbindung
zu setzen und einen Pflegegrad zu beantragen. Denn sollte diese gewährt werden, unterstützt die
Versicherung bei Umbaumaßnahmen, die dazu beitragen, dass eigene Wohnumfeld den neuen
Anforderungen anzupassen. Dazu zählt neben allgemeinem Abbau von Barrieren natürlich auch der
Einbau eines Treppenlifts. Konkret bedeutet dies einen pauschalen Zuschuss, der in Abhängigkeit
vom Kaufpreis bis zu 4.000 Euro beträgt.

Suchen Sie aktiv nach Zuschüsssen

Die Pflegeversicherung ist dabei längst nicht die einzige Seite, von der aus Zuschüsse zum
Kauf eines Treppenlifts gewährt werden können. Welche Stellen im einzelnen noch zuständig
sein können, hängt stark von Ihrem individuellen Fall ab. Wenn der Treppenlift Teil Ihrer
Rehabilitationsphase ist, stehen die Chancen auf Zuschüsse ebenso gut, wie wenn Sie zusätzliche
Versicherungen abgeschlossen haben. Ihre oberste Prämisse sollte sein, diese Konditionen
möglichst genau zu überprüfen, um Ihren eigenen Anteil möglichst gering zu halten.