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Treppenlift Krankenkasse
Treppenlifte bedeuten für viele Menschen eine enorme Erleichterung ihres Alltags, denn mit
ihm gewinnen Sie Mobilität und Sicherheit im eigenen Haus zurück. Die Kosten für dieses
anspruchsvolle technische Hilfsmittel im Alltag sind allerdings entsprechend hoch und die meisten
Käufer sind auf Hilfe von dritter Seite angewiesen.
Die Krankenkasse zahlt nicht!
Obwohl ein Treppenlift die gesundheitliche Situation seiner Nutzer stark und unzweifelhaft
verbessert und zur Vorbeugung von Verletzungen durch Stürze oder ähnliches beitragen
kann, ist er bislang nicht in den verpflichtenden Kanon der Leistungen durch die gesetzlichen
Krankenversicherungen aufgenommen worden, so dass Sie von dieser Seite vergeblich auf
Unterstützung warten.
Unterstützung von staatlicher Seite
Zwar übernimmt die Krankenkasse direkt keine Kosten für einen Treppenlift. Dennoch greift
der Staat bei der Anschaffung über die Hilfe, nämlich über den „Umweg“ der gesetzlichen
Pflegeversicherung. Diese ist zumeist der Krankenkasse angegliedert. Wenn der Nutzer des
Treppenlifts in einen Pflegegrad eingestuft wurde, so kann er Anspruch auf eine Pauschale von
bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse geltend machen. Diese ist für allgemeine Umbauarbeiten
gedacht, die das Wohnumfeld den neuen Umständen anpassen, wozu ohne Zweifel auch ein neuer
Treppenlift zählt. Dabei bleibt ein Teil der Kosten bei Ihnen, der Rest kann mittels Antrag und
Pauschale erstattet werden.
Sprechen Sie mit Ihrer Kasse
In jedem Falle lohnt sich ein Gespräch mit der Kasse, um die Eignung für den Pflegegrad zu
besprechen. Die Kassen besitzen auch die Expertise, weitere mögliche Ansprechpartner für die
Finanzierung zu kennen.